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FG Rheinland-Pfalz, 31.05.2005 - 6 K 2444/02 |
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Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 31.05.2005 - 6 K 2444/02
- BFH, 25.09.2006 - VI B 69/05
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11
Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung
Das FA kann sich für seine gegenteilige Auffassung auch nicht auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 31. Mai 2005 6 K 2444/02 zur Einkommensteuer 2000 berufen, das mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde ablehnenden Beschluss des BFH vom 25. September 2006 VI B 69/05 (…BFH/NV 2007, 83) rechtskräftig geworden war. - FG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 5 K 1285/07
Grds. kein Werbungskostenabzug wegen einer doppelten Haushaltsführung bei nicht …
Nachdem die unter dem Aktenzeichen 6 K 2444/02 beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängige Klage, die die Kosten der doppelten Haushaltsführung des Klägers für das Veranlagungsjahr 2000 betraf, mit Urteil vom 31. Mai 2005 abgewiesen worden war und der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 25. September 2006 als unbegründet zurückgewiesen hatte, ergingen für die Jahre 2001 bis 2003 nochmals geänderte Einkommensteuerbescheide.Das Gericht hat die Finanzgerichtsakte 6 K 2444/02 und die die Ehescheidung der Kläger betreffende Akte 4 F .../09 beim Amtsgericht A beigezogen.
Zum anderen stellte der 6. Senat des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz mit durch den Beschluss des BFH vom 25. September 2006 bestätigtem Urteil vom 31. Mai 2005 in dem Verfahren 6 K 2444/02 rechtskräftig und damit bindend fest, dass im Veranlagungsjahr 2000 keine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung vorlag.